08.05.2023 Horizont Europa

Ungarischer Garantiefonds stellt Maßnahmen nach Horizont Europa-Ausschluss vor

Der ungarische Garantiefonds hat seine Arbeit aufgenommen. Er stellt eine nationale Haushaltsunterstützung für Hochschuleinrichtungen sicher, die von Stiftungen von öffentlichem Interesse unterhalten werden und keine Finanzierung mehr durch Horizont Europa erhalten.

Ein Vertrag liegt auf einem Tisch. Auf dem Vertrag liegen ein Stift und eine EU-Flagge.
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Seit dem 16. Dezember 2022 sind bestimmte ungarische Einrichtungen von der EU-Finanzierung im Rahmen von Horizont Europa ausgeschlossen. Dazu zählen unter anderem 21 Hochschulen, die durch Stiftungen erhalten werden, welche durch das ungarische Gesetz IX von 2021 eingerichtet wurden. Die EU beschloss den Ausschluss aufgrund der Verstöße Ungarns gegen grundlegende Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit.

Nun hat das ungarische Nationale Amt für Forschung, Entwicklung und Innovation (NRDI) die wichtigsten Eckdaten des Garantiefonds vorgestellt, der die weitere Finanzierung abdecken soll. So stellt das NRDI zur Erstfinanzierung über zwölf Millionen Euro zur Verfügung. Die Finanzhilfen können Hochschuleinrichtungen empfangen, die einen erfolgreichen Horizont Europa-Antrag als Mitglied eines Konsortiums eingereicht haben, aber aufgrund des EU-Beschlusses nur als assoziierter Partner an der Durchführung teilnehmen können.

Die Meldung des ungarischen NRDI und dessen Interpretation der Beschränkungen finden Sie auf der Webseite des NRDI. Weitere Details finden Sie im Durchführungsbeschluss des EU-Rates.