Erklärung zur Barrierefreiheit von www.nks-bio-umw.de

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt und der Projektträger Jülich sind bemüht, die Website www.nks-bio-umw.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer aktuell gültigen Fassung.

Die Einhaltung der Anforderungen wurde am 08. Oktober 2025 durch die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit in der Informationstechnik überprüft.

Folgende Inhalte sind noch nicht barrierefrei:

  • Kontakt-Seite
    • Sichtbare Liste sind als solche nicht immer ausgezeichnet. (1.3.1)
    • Die Formularfelder für die Nutzer-Daten sind nicht mit dem autocomplete-Attribut ausgezeichnet. (1.3.5)
  • Veranstaltungsübersicht
    • Wenn im Feld "Themen" ein Filter gewählt ist, kann dieser mit der Tastatur nicht entfernt werden. (2.2.1)
    • Nach Absenden der Veranstaltungssuche, wird der Fokus an den Anfang der Seite gesetzt und verbleibt nicht auf dem auslösenden Element (Anzeigen-Button) oder auf dem ersten Suchergebnis. (2.4.3)
  • Alle Seiten: Die Sprache ist im Quelltext nicht entsprechend ausgezeichnet. (3.1.1)
  • Die Portable Document Format (PDF)-Dateien sind barrierearm oder nicht barrierefrei. (B.1)

Rückmeldung und Kontakt

Haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit oder Anregungen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.

Projektträger Jülich
Nachhaltige Entwicklung und Innovation
Umwelt (UMW)
Nationale Kontaktstelle Bioökonomie und Umwelt
Forschungszentrum Jülich GmbH
Katja Tröger
Lützowstraße 109
10785 Berlin
Tel.: 030 20199 3195
E-Mail:

Schlichtungsverfahren

Für den Fall, dass öffentliche Stellen des Bundes ihren Verpflichtungen aus dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) auch nach erfolgter Rückmeldung nicht nachkommen, sieht das BGG ein Verfahren durch eine unabhängige Schlichtungsstelle vor. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.