17.01.2023 Horizont Europa

Horizont Europa: Einschränkung der Teilnahme einiger ungarischer Einrichtungen

Da Ungarn gegen fundamentale Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit verstößt, ist der Abschluss von Finanzhilfevereinbarungen im Forschungsrahmenprogramm Horizont Europa mit einigen ungarischen Einrichtungen nicht mehr möglich.

Ein Vertrag liegt auf einem Tisch. Auf dem Vertrag liegen ein Stift und eine EU-Flagge. Im Hintergrund steht eine aus dem Fenster blickende Person.
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Seit dem 15. Dezember 2022 sind all jene Einrichtungen ausgeschlossen, die unter das 2019 verabschiedete Akademie-Gesetz fallen, beziehungsweise über das darüber etablierte Stiftungsmodell verwaltet werden.

Die 21 Hochschulen, die in Horizont Europa nicht mehr zuwendungsfähig sind, finden Sie auf der Webseite des EU-Büros aufgelistet.

Falls Sie mit einer der gelisteten Einrichtungen eine Antragstellung planen, stellen Sie unbedingt sicher, dass auch ohne die jeweilige Einrichtung die Mindestanforderungen an die Beteiligungsfähigkeit erfüllt werden. Aktuell ist nicht vorhersehbar, wann die in diesem Zusammenhang eingefrorenen EU-Mittel wieder freigegeben werden.

Weitere Details finden Sie im Durchführungsbeschluss des Rates.