20.01.2023 Bioökonomie, Horizont Europa, Lebensmittel und Landwirtschaft, Natürliche Ressourcen, Umwelt

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Methoden der Künstlichen Intelligenz als Instrument der Biodiversitätsforschung“

Der Verlust der Biodiversität stellt ein großes Problem unserer Zeit dar. Durch den Einsatz von Digitalisierung und künstlicher Intelligenz (KI) soll den Schwierigkeiten in der Biodiversitätsforschung begegnet werden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) möchte deshalb „Methoden der Künstlichen Intelligenz als Instrument der Biodiversitätsforschung“ gezielt fördern.

Münzen liegen auf einem Tisch. Drei Münzstapel sind in aufsteigender Reihenfolge sortiert. Auf ihnen wachsen von Stapel zu Stapel größer werdende Blumen. Im Hintergrund sind verschwommen grüne Pflanzen zu erkennen.
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Neben den nationalen Zielen zum Erhalt der Biodiversität, sollen durch die Richtlinie auch internationale Ziele im Kontext der Artenvielfalt bedient werden. Hier sind beispielhaft die Agenda 2030 der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals) und das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity) zu nennen. Im europäischen Kontext spielen die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und das Cluster 6 in Horizont Europa eine Rolle. Die genannte neue Fördermaßnahme des BMBF soll bereits existierende Fördermaßnahmen komplementieren.

Folgende Ziele sollen verfolgt werden:

  • Vernetzung von Informatik und Biodiversität,
  • Biodiversitätsverlust mit KI analysieren,
  • Monitoring mit KI unterstützen,
  • Partizipation/Citizen Science.

Gefördert werden interdisziplinäre Projekte, die Expertise aus den Bereichen Digitalisierung, KI und Biodiversitätsforschung bündeln. Die innerhalb der Projekte entwickelten Innovationen müssen im Kontext mindestens eines der drei Anwendungsfelder „Netzwerkanalysen und Zeitreihen“, „Modellierung/Monitoring“ und „Datengrundlage – Datenbanken zu Monitoring/Digitalisierung“ stehen.

Die Bevölkerung soll gerne über moderne Ansätze wie Citizen Science, Gamification oder KI-Apps eingebunden werden. Auf Skalierbarkeit und Generalisierbarkeit wird ebenso großer Wert gelegt, wie auf die Beachtung des FAIR-Prinzips (Findable, Accessible, Interoperable, Re-usable) bei der Datenerhebung.

Für die erste Phase der Antragseinreichung, müssen Förderanträge bis zum 6. April 2023 eingereicht werden.

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie auf der Webseite des BMBF.