17.07.2025 Bioökonomie, Circular Economy, Horizont Europa, Umwelt

Neue EU-Labels für reparierbare Elektronik

Neue EU-Vorgaben machen Reparierbarkeit sichtbar: Smartphones und Tablets erhalten ein Reparaturlabel von A bis E. Das stärkt Ressourcenschutz, Kreislaufwirtschaft sowie lokale Reparaturangebote – und ermöglicht informierte Kaufentscheidungen.

Zwei paar Hände liegen aufeinander. Darüber abstrakt ein aus Moos bestehender Kreis um den Symbole wie Windräder und CO2 angeordnet sind.
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Seit dem 20. Juni 2025 gilt eine neue EU-Verordnung für Ökodesign und Energiekennzeichnung bei mobilen Geräten. Neben der Energieeffizienz müssen Hersteller auch eine Reparaturbewertung angeben – von A (sehr reparierbar) bis E (wenig reparierbar). Diese beruht unter anderem auf der Zugänglichkeit wichtiger Bauteile, der Werkzeugverfügbarkeit sowie auf Ersatzteilangebot und Reparaturanleitungen.

Zusätzlich gelten Mindestanforderungen an Haltbarkeit: Schutz vor Stürzen, Wasser und Kratzern, langlebige Akkus mit mindestens 800 Ladezyklen und regelmäßige Software-Aktualisierungen über fünf Jahre hinweg. Laut Berechnungen des Joint Research Centre könnten bis 2030 rund 0,2 Millionen Tonnen CO₂ eingespart werden. Zudem wird mit Einsparungen in Höhe von 20 Milliarden Euro gerechnet.

Die Maßnahme soll Verbrauchende fundierte Entscheidungen ermöglichen und gleichzeitig lokale Reparaturdienste stärken. Auch für Forschungsprojekte im Bereich nachhaltiger Produktgestaltung ergeben sich neue Impulse – mit Potenzial für Vorhaben im Rahmen von Horizont Europa und insbesondere im Bereich der Circular Economy.

Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.