27.03.2023 Circular Economy

EU-Kommission: Vorschlag für ein Recht auf Reparatur

Die Europäische Kommission schlägt neue Regelungen für einfache und attraktive Reparaturen vor. Dies soll zu Einsparungen bei den Verbrauchenden führen und somit die Ziele des europäischen Green Deals unterstützen.

Eine Erdkugel aus Glas liegt im Gras. Auf ihr ist ein Unendlichkeitszeichen, über ihr schweben Symbole zum Thema Kreislaufwirtschaft.
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Fehlende Anreize für die Reparatur von beschädigten Produkten tragen erheblich zu Treibhausgasemissionen und der Verschwendung von Ressourcen bei. Daher will die Europäische Kommission es Verbrauchenden erleichtern, ihre Ware reparieren statt ersetzen zu lassen. Dadurch sollen auch die Nachfrage im Reparatursektor gesteigert und Anreize für nachhaltigere Geschäftsmodelle geschaffen werden.

Konkret soll das Recht auf Reparatur sowohl innerhalb als auch außerhalb der gesetzlichen Garantie eingeführt werden. Verkäuferinnen und Verkäufer müssen im Rahmen der Garantie Reparaturen anbieten, solange diese günstiger als der Ersatz sind. Über die Garantie hinaus sollen Reparaturen für Verbrauchende durch ein Paket an Rechten und Instrumenten zu einer attraktiven Option werden.

Die Initiative ergänzt weitere Instrumente und wurde in der neuen Verbraucheragenda sowie im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft angekündigt. Sie verfolgt das übergeordnete Ziel der EU-Kommission, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Im nächsten Schritt müssen noch das Europäische Parlament und der Rat den Vorschlag annehmen.

Weitere Informationen finden Sie in der offiziellen Pressemeldung und im Vorschlag der EU-Kommission.