11.01.2023 Lebensmittel und Landwirtschaft, Umwelt

EU-Kommission startet Konsultation zu Nachhaltigkeitsvereinbarungen in der Landwirtschaft

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation gestartet, mit der sie um Meinungen zu ihrem Entwurf für Leitlinien zur Ausgestaltung von Nachhaltigkeitsvereinbarungen in der Landwirtschaft bittet. Die Leitlinien stehen im Einklang mit der neuen Ausnahme von den Wettbewerbsvorschriften der Union, die mit der letzten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik eingeführt wurde.

Eine transparente Flagge der Europäischen Union weht in das Landschaftsbild eines Kornfeldes. Im Hintergrund erkennt man die verschwommene Silhouette vereinzelter Bäume sowie eines Höchstspannungsmastes.
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Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die den Wettbewerb beschränken, sind laut Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) generell verboten. Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen im Agrarsektor sind jedoch laut Artikel 210a der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse von diesem Verbot ausgenommen, sofern die Vereinbarungen für das Erreichen von Nachhaltigkeitsstandards unerlässlich sind.

Die im Entwurf vorliegenden Leitlinien sollen klarstellen, wie Akteure im Agrar- und Lebensmittelsektor gemeinsame Initiativen für Nachhaltigkeit im Einklang mit Artikel 210a gestalten können. Er definiert insbesondere folgende Bereiche:

  • Anwendungsbereich der Ausnahme,
  • Förderfähige Nachhaltigkeitsziele,
  • Anforderungen an Nachhaltigkeitsstandards,
  • Ermittlung unerlässlicher Wettbewerbsbeschränkungen,
  • Möglichkeit der Ex-post-Intervention.

Zur Konsultation gelangen Sie hier. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemeldung der EU-Kommission.