27.10.2021 Horizont Europa

Beteiligung der Schweiz an Horizont Europa

Die Schweiz wird bis auf weiteres bei der Beteiligung an Horizont Europa als nicht-assoziiertes Drittland behandelt. Trotzdem können sich Forschende aus der Schweiz in beschränktem Ausmaß an den Ausschreibungen beteiligen. Das Schweizer Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) und euresearch haben auf ihren Webseiten nützliche Informationen und Factsheets zusammengestellt, die bei der Antragstellung hilfreich sein können.

Flaggen der EU und der Schweiz stehen nebeneinander auf einem Tisch.
©by-studio - stock.adobe.com

Für Antragstellende aus der Schweiz besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, bei einer Beteiligung an Horizont Europa eine Finanzierung über den Schweizer Bund zu erhalten. Der aktuelle Status der Schweiz hat jedoch auch zur Folge, dass Schweizer Antragstellende wie auch Antragstellende aus anderen nicht-assoziiertes Drittländern – unabhängig von Fragen der Finanzierung – nicht an CSA-Maßnahmen teilnehmen können. Ausnahmen bestehen nur bei CSA-Maßnahmen, bei denen eine Beteiligung von Drittstaaten ausdrücklich zugelassen ist.

Eine Übersicht über die aktuellen Teilnahmebedingungen und Finanzierungsmöglichkeiten für die Beteiligung Schweizer Institutionen, sowie weitere Dokumente und Informationen über die Involvierung der Schweiz im Rahmenprogramm Horizont Europa können Sie auf der Seite des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)  und bei euresearch einsehen.