08.01.2025 Horizont Europa, Missionen, Neues Europäisches Bauhaus
Verhandlungen über Assoziierung der Schweiz abgeschlossen
Schweizer Einrichtungen können sich mit dem Abschluss der Verhandlungen über die Assoziierung der Schweiz an Horizont Europa vollumfänglich an den Ausschreibungen des Arbeitsprogramms 2025 beteiligen. Das Assoziierungsabkommen wird voraussichtlich in 2025 in Kraft treten.
Die Europäische Kommission hat die Übergangsregelung zum 1. Januar 2025 vollständig aktiviert, die es Forschern und Innovatoren in der Schweiz ermöglicht, ab dem Arbeitsprogramm 2025 an fast allen Ausschreibungen von Horizont Europa als Begünstigte teilzunehmen.
Dies bedeutet konkret: Teilnehmende Einrichtungen aus der Schweiz müssen im Projektantrag als Begünstigte („Beneficiaries“) berücksichtigt werden und können eine EU-Finanzierung beantragen. Sie sind dabei nicht auf die Rolle Teilnehmer („Participant“) beschränkt, sondern können selbst koordinieren.
Sollte das Assoziierungsabkommen mit der Schweiz bei Abschluss der Verhandlung zum Zuwendungsvertrag noch nicht in Kraft getreten sein, erfolgt die Finanzierung durch die Schweizer Regierung (der Status ändert sich vom "Begünstigten" zum "assoziierten Partner").
Weiterführende Informationen finden Sie von der Kommission hier: list-3rd-country-participation_horizon-euratom_en.pdf und von der Schweizer Regierung hier: Horizon package 2021–2027.