06.04.2023 Klima, Natürliche Ressourcen, Umwelt

Überwachung der Meeresumwelt in EU-Staaten bewertet

Die Europäische Kommission bewertet die Maßnahmen der EU-Staaten zur Überwachung der Meeresumwelt. Informationslücken müssen geschlossen werden, um die Wirksamkeit der Anstrengungen gegen Verschmutzung, Überfischung und Verlust von Artenvielfalt prüfen zu können.

Im Vordergrund ein blauer Katamaran auf dem Meer, dahinter ein roter Fischkutter, über dem Möven fliegen.
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Laut der europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) sind die 22 EU-Mitgliedstaaten mit Küstenregionen dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um einen „guten Umweltzustand“ (GUZ) der europäischen Meere und Küsten zu ermöglichen.

Um den Zustand der Meere bewerten zu können, müssen umfangreiche Daten zur Überwachung wichtiger Indikatoren erhoben werden. Die gemeinsame Forschungsstelle der EU-Kommission hat die Strategien zur Überwachung der Meeresumwelt der EU-Mitgliedstaaten analysiert und die Ergebnisse in einem Bericht veröffentlicht.

Aus dem Bericht geht hervor, dass die Mitgliedstaaten bereits wichtige Maßnahmen für eine koordinierte Überwachung getroffen haben. Es bestehen jedoch noch Informationslücken und die Zusammenarbeit von EU-Staaten in der gleichen Meeresregion sollte stärker gefördert werden.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Mitteilung der EU-Kommission.