10.05.2022 Horizont Europa

Europäische Kommission: Leitfaden zum Co-funding für Drittstaaten in Horizont Europa veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat einen Leitfaden veröffentlicht, der über die Co-funding-Mechanismen informiert, die unter Horizont Europa nicht förderfähige Drittstaaten betreffen.

Auf bunten Holzwürfeln steht
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An Horizont Europa können zwar Einrichtungen aus fast allen Ländern weltweit teilhaben, jedoch erhalten Einrichtungen aus industrialisierten Drittstaaten normalerweise keine EU-Förderung. Sie müssen dann ihre Projektbeteiligung anderweitig finanzieren. Einige Drittstaaten stellen eigene Forschungs- und Innovationsmittel für die Beteiligung ihrer Forschungseinrichtungen und Firmen an Horizont Europa bereit. Dies wird als "Co-funding" bezeichnet.

Der Bereitstellung eines solchen Co-funding in Horizont Europa haben bisher Australien, Japan, Mexiko, Neuseeland, China, die Schweiz und Südkorea zugesagt.

Die Co-funding-Mechanismen beziehen sich auf jeweils unterschiedliche Wissenschaftsbereiche, auf die die Staaten jeweils ihre Prioritäten setzen. Antragstellende aus den Drittstaaten müssen die nationalen Fördermittel für Horizont Europa gesondert beantragen. Zudem werden sie gebeten, mit den betreffenden Förderorganisationen ihres Landes Kontakt aufzunehmen.

Den Leitfaden können Sie hier herunterladen: Leitfaden zum Co-Funding von Drittstaaten in Horizont Europa