07.03.2023 Horizont Europa

Großbritannien verlängert erneut Garantiezusage für Projekte in Horizont Europa

Die britische Regierung hat erneut eine Verlängerung der finanziellen Unterstützung für Antragstellende in Horizont Europa bekannt gegeben. Durch die Verlängerung soll sichergestellt werden, dass förderfähige Antragstellende aus dem Vereinigten Königreich auch weiterhin eine Finanzierung in Horizont Europa-Projekten erhalten können. 

Ein Puzzle mit einer Europaflagge liegt auf einem Tisch. Ein Teil ist entfernt und zeigt die Flagge des Vereinigten Königreichs.
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Ursprünglich wurde die Zusage im November 2021 gegeben und zuletzt mit Pressemitteilung vom 06. März 2023 noch einmal bis zum 30. Juni 2023 um drei Monate verlängert.

Alle Ausschreibungen, deren Einreichungsfrist bis einschließlich 30. Juni 2023 endet, werden berücksichtigt. Die Verlängerung der Maßnahme soll als Überbrückung dienen, bis die laufenden Verhandlungen zwischen Großbritannien und der EU abgeschlossen sind und die Assoziierung zu Horizont Europa bestätigt wird. Antragstellende aus assoziierten Ländern können direkt Fördergelder von der EU erhalten, wohingegen potenzielle Konsortialpartner aus Drittländern ihre Finanzierung über andere Geldgeber sicherstellen müssen.

Am 27. Februar 2023 einigten sich das Vereinigte Königreich und die EU auf das Windsor-Rahmenabkommen. Die konkrete rechtliche Ausgestaltung der relevanten Themenbereiche steht noch aus. Die bislang gültigen Regelungen des Nordirland-Protokolls bleiben daher vorerst in Kraft. Wenn sowohl die EU, als auch das britische Parlament dem ausgearbeiteten Windsor-Rahmenabkommen zustimmen, sollen Forschende aus Großbritannien (d.h. aus einem assoziierten Land) wieder direkt Fördergelder aus Horizont Europa erhalten.

Ein Faktenblatt vom UK Research Office zum Thema finden Sie unter diesem Link . Weitere Informationen zum Prozess der Assoziierung von Großbritannien und zum Antragsverfahren für Forschende finden Sie auf der Website des UKRI (UK Research and Innovation).

Weiterführende Informationen zum Windsor-Abkommen erhalten Sie z.B. auf der Seite der Deutschen Industrie- und Handelskammer.