07.07.2023 Circular Economy, Horizont Europa

Europäischer Rechnungshof veröffentlicht Sonderbericht zur Umsetzung der Kreislaufwirtschaft

Der Europäische Rechnungshof hat einen Sonderbericht veröffentlicht, der die europäischen Pläne zur Kreislaufwirtschaft thematisiert. Er stellt dabei die Wirksamkeit der Pläne in Bezug auf entsprechende Aktivitäten der EU-Mitgliedsstaaten infrage.

Frontansicht von drei Münzstapeln, die nebeneinander auf dunkelbrauner Erde stehen. Auf den Stapeln steht je ein Holzblock mit Piktogrammen und den Aufschriften
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Der Prüfung des Rechnungshofs zufolge haben die Mitgliedsstaaten vermehrte Anstrengungen zur Einführung der Kreislaufwirtschaft unternommen. Allerdings berücksichtige das bisherige Überwachungssystem der EU-Kommission nicht alle relevanten Kriterien für eine ausreichende Bewertung.

Maßnahmen der EU-Kommission zur Unterstützung zeigten nur eine begrenzte Wirksamkeit. EU-Fördermittel, beispielsweise aus Horizont 2020, wurden hauptsächlich im Bereich der Abfallbewirtschaftung eingesetzt. Eine kreislauforientierte Produktgestaltung und die entsprechende Herstellung - „circularity by design“ - wären hier jedoch wesentlich zielführender, so der Rechnungshof. Dieser Trend setze sich auch im jetzigen Programmzeitraum von 2021 bis 2027 fort.

Der Rechnungshof rät der EU-Kommission daher, ihre künftigen politischen Maßnahmen auf Basis eines verbesserten Monitorings der mitgliedsstaatlichen Aktivitäten anzupassen. Außerdem sollen Ursachen für den bisher unzureichenden Einsatz von EU-Fördermitteln für „circularity by design“ ermittelt und Anreize hierzu geschaffen werden.

Den Sonderbericht können Sie hier herunterladen.