23.04.2021 Horizont Europa, Klima

Europäische Kommission veröffentlicht Bewertungskriterien für EU-Klimataxonomie

Die Europäische Kommission hat am 21. April 2021 Bewertungskriterien über den Beitrag bestimmter Wirtschaftstätigkeiten zu den Zielen des European Green Deals vorgelegt. Die Bewertungskriterien sind Teil der Verordnung zur EU-Klimataxonomie, die das Ziel verfolgt, Investitionen in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu fördern.

Zwei Personen in Anzügen schütteln sich die Hände. Im Hintergrund schwebt der Umriss des Globus umgeben von grünen Windkraftanlagen, Autos, Häusern und Bäumen.
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Die Verordnung zur EU-Klimataxonomie soll Ende Mai formal angenommen werden. Sie ist Teil eines Maßnahmenpakets, das Anleger in die Lage versetzen soll, ihre Investitionen verlässlich und ohne "Greenwashing" auf nachhaltige Technologien und Unternehmen zu lenken. Mit dem gesamten Paket will die EU-Kommission innerhalb der Europäischen Union insgesamt mehr Geld in nachhaltige Tätigkeiten lenken.

Bei der Auswahl der Kriterien wurde darauf geachtet, dass sie einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel leisten können, ohne die anderen Umweltziele der Taxonomie wesentlich zu beeinträchtigen.