10.08.2026 Horizont Europa
Konsultation zur Anwendung des "Do No Significant Harm"-Prinzips im nächsten EU-Haushalt
Die Europäische Kommission konsultiert zur Anwendung des Prinzips „Do No Significant Harm“ (DNSH) im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens 2028–2034. Im Mittelpunkt steht der Entwurf einer entsprechenden Leitlinie für den nächsten EU-Haushalt.
Das „Do No Significant Harm“-Prinzip (DNSH) ist ein zentraler Bewertungsmaßstab der EU-Taxonomie zur Klassifizierung ökologisch nachhaltiger wirtschaftlicher Tätigkeiten. Es verlangt, dass eine Tätigkeit keine wesentlichen Beeinträchtigungen eines der sechs Umweltziele der EU verursacht. Dies umfasst u.a. den Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, die Kreislaufwirtschaft und den Erhalt der Biodiversität. Ausführliche Informationen finden Sie in diesem Infoblatt.
Mit der gezielten öffentlichen Konsultation möchte die Europäische Kommission Rückmeldungen zum Entwurf der Leitlinie zur Anwendung des DNSH-Prinzips unter dem Mehrjährigen Finanzrahmen 2028–2034 einholen. Die Konsultation umfasst verschiedene Fragen zur vorgesehenen Anwendung des Prinzips und bietet die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen.
Weitere Informationen sowie den Fragebogen finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission zur gezielten öffentlichen Konsultation zum DNSH-Prinzip.